„Die Regelung von Vorsorgeangelegenheiten erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die entsprechenden Stellen im Ernstfall davon Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können schnell feststellen, welche Regelungen der Vorsorgende getroffen hat“.
Es geht mithin nicht darum, dass Sie online Verfügungen treffen, sondern das ZVR bietet Ihnen die Möglichkeit der zentralen Hinterlegung Ihrer Daten, die den Ärzten, Gerichten etc. im Ernstfall einen schnellen Überblick über Ihre Verfügungen verschaffen.
Im Zuge der Registrierung werden Sie merken, dass das System davon ausgeht, dass Sie die folgenden Dokumente bereits gefertigt haben könnten: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und u.U. eben auch einen Ehegattenwiderspruch.
Der Registrierungsprozess ist nicht kompliziert. Wir haben Ihnen hier eine Anleitung gefertigt, die Sie im Vorfeld oder während der online-Registrierung als Hilfe heranziehen können. Die Registrierungsgebühr beträgt derzeit 23,00 Euro.
2. Patientenverfügung
Es gibt sehr allgemein gehaltene Patientenverfügungen und dann welche, die sehr ins Detail gehen.
Wir empfehlen seit einigen Jahren nur noch diese detaillierten Patientenverfügungen.
Diese haben die Besonderheit, dass sie sehr viele medizinische Fragen / Punkte berühren, die "höchstpersönlich" sind. Generelle wird auch von Behörden / Ministerium der Justiz empfohlen, dass diese Patientenverfügungen mit Hilfe eines Arztes / Ihres Allgemeinarztes ausgefüllt werden sollten.
Dafür sollten Sie sich Zeit nehmen.
Den Entwurf für die ausführliche Patientenverfügung, den auch das Bundesministerium der Justiz in seiner Broschüre aufführt, fügen wir hier bei.
Wenn Sie Ihre Unterlagen (also z.B. auch die Vorsorgevollmacht) dann fertig haben, dann empfehlen wir die Hinterlegung Ihrer / der Daten im Vorsorgeregister (s.o.). Der Sinn besteht vorwiegend darin, dass Ärzte im Notfall wissen, an wen sie sich wenden müssen / können und eben Ihre Patientenverfügung schnell bekommen.